Informationen für die Schwangeren, die vertraulich entbinden möchten
Wenn Sie nicht wollen/Du nicht willst, dass Ihre/Deine Schwangerschaft und die Geburt bekannt werden, können Sie/kannst Du das Kind „vertraulich“ zur Welt bringen, so dass niemand aus dem eigenen Umfeld davon erfährt. Eine vertrauliche Geburt hat das oberste Ziel, Sie/Dich und Ihr/ Dein Kind zu schützen und die medizinische Versorgung während der Geburt sicherzustellen.
Die Schwangerenberatungsstellen beraten, begleiten und unterstützen Sie/Dich in allen Fragen zu Ihrer/Deiner Schwangerschaft und zur Geburt des Kindes, unabhängig davon, welche Entscheidungen Sie/Du im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes treffen/triffst. Ihre/Deine Beraterin unterliegt der Schweigepflicht und ist zum Datenschutz verpflichtet.
Damit eine vertrauliche Geburt möglich ist, die Daten sicher sind und gleichzeitig die Rechte des Kindes geschützt werden, muss ein verbindliches Verfahren eingehalten werden. Die Schwangerenberatungsstellen sind der erste und entscheidende Kontakt, der im günstigsten Fall bereits während der Schwangerschaft aufgenommen wird. Ist dies nicht gelungen, wird spätestend in der Klinik, wenn der Wunsch nach einer vertraulichen Geburt geäußert wird, eine der Beratungsstellen hinzugezogen.